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Endnutzer-Lizenzvertrag — Gerar AI
Gerar AI · Fassung 1.2 · Stand: 7. Oktober 2026
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Geltungsbereich. Dieser Vertrag gilt ausschließlich für Produkte, die das Gerar-KI-System tatsächlich enthalten oder darauf zugreifen. Ásgarðr (VT Hub) enthält in seiner öffentlichen Fassung die Programmdateien von Gerar; nutzbar ist Gerar darin nur mit einer Lizenz, die ihn freischaltet. Für Ásgarðr im Übrigen gilt der Endnutzer-Lizenzvertrag Ásgarðr.
Dieser Vertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen („Lizenznehmer“) und Verheyden Tech, Uppener Paß 3, 31135 Hildesheim („Lizenzgeber“), über das Gerar-KI-System.
1. Begriffsbestimmungen
„Gerar“ bezeichnet die KI-Modelle, automatisierten Agenten, Systemprompts, Steuerungslogik und die zugehörige Infrastruktur, die von Verheyden Tech entwickelt und betrieben werden.
„Ausgaben“ sind die von Gerar erzeugten Inhalte — Texte, Code, Auswertungen, Vorschläge.
„Eingaben“ sind die Inhalte, die Sie an Gerar übermitteln.
2. Einräumung der Lizenz
Der Lizenzgeber räumt Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, Gerar im Umfang Ihrer Lizenz oder Ihres Abonnements zu nutzen.
3. Untersagte Nutzung
Sie dürfen nicht, und Sie dürfen Dritten nicht gestatten:
- Umgehung der Systemregeln: die zugrunde liegenden Regeln, Systemprompts oder die Steuerungslogik auszulesen, zu umgehen, zu manipulieren oder zu extrahieren — insbesondere durch Prompt Injection, Jailbreaking oder gezielt widersprüchliche Eingaben.
- Training konkurrierender Modelle: Ausgaben, Interaktionen oder abgeleitete Daten zu verwenden, um konkurrierende KI-Modelle oder maschinelle Lernverfahren zu trainieren, nachzutrainieren oder zu entwickeln.
- Automatisiertes Abgreifen: Gerar systematisch abzufragen, um Trainingsdaten, Modellverhalten oder interne Struktur zu rekonstruieren.
- Missbräuchliche Nutzung: Gerar zur Erzeugung von Schadcode, zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder zur Förderung rechtswidriger Handlungen zu verwenden.
4. Ihre Eingaben, Ihre Daten
Sie behalten alle Rechte an Ihren Eingaben. Der Lizenzgeber verarbeitet sie, um die Anfrage zu beantworten und den Dienst bereitzustellen.
Ihre Eingaben und Ausgaben werden nicht zum Training der Modelle des Lizenzgebers verwendet, es sei denn, Sie stimmen dem gesondert und ausdrücklich zu.
Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
5. Ausgaben — Verantwortung und Prüfpflicht
Ausgaben eines KI-Systems können falsch, unvollständig oder irreführend sein. Das ist keine Fehlfunktion, sondern eine Eigenschaft der Technik.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Zuverlässigkeit der Ausgaben. Sie sind verpflichtet, Ausgaben vor einer Verwendung eigenständig zu prüfen — insbesondere, bevor Sie darauf geschäftliche, rechtliche, medizinische oder finanzielle Entscheidungen stützen oder erzeugten Code in Betrieb nehmen.
Gerar ersetzt keine fachkundige Beratung.
6. Verfügbarkeit
Gerar wird als betriebener Dienst bereitgestellt. Der Lizenzgeber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet sie aber ohne gesonderte Vereinbarung nicht. Wartungsarbeiten, Modellwechsel und Änderungen am Funktionsumfang bleiben vorbehalten; wesentliche Änderungen werden angekündigt, soweit dies zumutbar ist.
7. Aussetzung
Der Lizenzgeber kann den Zugang aussetzen oder entziehen, wenn
- Sie erheblich oder wiederholt gegen Ziffer 3 verstoßen,
- der Betrieb oder die Sicherheit des Dienstes konkret gefährdet ist, oder
- Sie mit fälligen Entgelten in Verzug sind.
Vorher werden Sie benachrichtigt und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern nicht Gefahr im Verzug ist.
8. Gewährleistung und Haftung
Für unentgeltlich bereitgestellte Fassungen haftet der Lizenzgeber nach § 521 BGB nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen haftet er unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte.
Für Schäden aus der ungeprüften Verwendung von Ausgaben haftet der Lizenzgeber nicht, soweit die Prüfpflicht nach Ziffer 5 verletzt wurde.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zu Ihren Lasten ist damit nicht verbunden.
9. Rechte des Lizenzgebers
Sämtliche Rechte an Gerar — einschließlich Modelle, Systemprompts, Architektur und Steuerungslogik — stehen ausschließlich Verheyden Tech zu.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Verbraucher, gilt dies nur, soweit Ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften Ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird. Sind Sie Kaufmann, ist Gerichtsstand Hildesheim.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Fragen zu diesem Vertrag: Kontaktformular