// Vorlagen und Wissen
Kostenfestsetzungsantrag mit Zinsantrag: Aufbau und Anleitung
Aufbau und Anleitung für den Kostenfestsetzungsantrag nach §§ 103, 104 ZPO mit Zinsantrag, Erklärung zum Vorsteuerabzug und Gebührenaufstellung nach der RVG-Tabelle ab 01.06.2025. Das Word-Muster und ein ausgefülltes Beispiel folgen nach fachlicher Gegenlese. Stand 09/2026.
Das Muster zum Herunterladen folgt, sobald eine Anwaltskanzlei es fachlich gegengelesen hat. Checklisten und Rechenhilfen auf dieser Seite stehen schon bereit.
Aufbau:
- Kopf: Kanzlei, Ort und Datum, Gericht des ersten Rechtszugs, Aktenzeichen, Parteien.
- Titel (Urteil, Versäumnisurteil, Vergleich, Beschluss) mit Datum und Kostengrundentscheidung, bei Quote mit Prozentsatz.
- Antrag auf Festsetzung und Verzinsung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Eingang (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
- Kostenberechnung: Verfahrensgebühr Nr. 3100, Erhöhung Nr. 1008, Anrechnung Geschäftsgebühr, Terminsgebühr Nr. 3104, Einigungsgebühr Nr. 1003, Pauschale Nr. 7002, Reisekosten, Umsatzsteuer Nr. 7008, Gerichtskosten Nr. 1210 KV GKG.
- Erklärungen: Vorsteuerabzug (§ 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO), Versicherung zu Post- und Telekommunikationsauslagen, Anrechnung nach § 15a Abs. 3 RVG.
- Anlagen: Belege, Abschrift für die Gegenseite, Signaturhinweis beA.
- PDF Seite 3: Ausfüllhinweise und RVG-Tabelle bis 500.000 € mit Spalten 1,0, 1,2 und 1,3.
Kostenfestsetzungsantrag in 6 Schritten
- Titel prüfen: Er muss zur Zwangsvollstreckung geeignet sein, vorläufige Vollstreckbarkeit reicht (§ 103 ZPO).
- Antrag an das Gericht des ersten Rechtszugs richten und den Zinsantrag nicht vergessen: Zinsen laufen erst ab Eingang (§ 104 ZPO).
- Gebühren aus dem festgesetzten Streitwert nach der Tabelle ab 01.06.2025 berechnen (Anlage 2 zu § 13 RVG), Gebührentatbestände nach dem Vergütungsverzeichnis.
- Vorgerichtliche Geschäftsgebühr prüfen: Anrechnung zur Hälfte, höchstens 0,75, nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 3 RVG.
- Umsatzsteuer nur ohne Vorsteuerabzug ansetzen und die Erklärung abgeben; eingezahlte Gerichtskosten nach Anlage 2 zu § 34 GKG ergänzen.
- Bei Quote die Kostenausgleichung einplanen (§ 106 ZPO), Belege beifügen und über das beA einreichen.
Fiktives Beispiel: Streitwert 8.000 €, Urteil des Amtsgerichts, Gegenseite trägt die Kosten, titulierte Geschäftsgebühr. Verfahrensgebühr 692,90 € abzüglich Anrechnung 346,45 €, Terminsgebühr 639,60 €, Pauschale 20,00 €, Umsatzsteuer 191,15 €, Gerichtskosten 714,00 €: zu erstatten 1.911,20 € nebst Zinsen ab Eingang.
Der Antrag selbst ist schnell ausgefüllt. Liegen bleibt er meist, weil das Urteil erst im Posteingang gefunden, der Akte zugeordnet und der ReFa zugeteilt werden muss. Wie viel Zeit das bei Ihnen kostet, zeigt der Rechner Posteingang. Gebühren rechnen Sie mit dem RVG-Rechner und der RVG-Tabelle. Wie Eingänge lokal sortiert und zur Freigabe vorgelegt werden, steht unter für Kanzleien. Pilotgespräch vereinbaren
Häufige Fragen
Wann kann ich den Kostenfestsetzungsantrag stellen?
Sobald ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt (§ 103 Abs. 1 ZPO). Ein vorläufig vollstreckbares Urteil genügt, Rechtskraft ist nicht nötig. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 103 Abs. 2 ZPO). Weil die Verzinsung erst ab Eingang des Antrags läuft (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO), lohnt es sich, den Antrag direkt nach Zustellung des Urteils zu stellen. Wurde die Kostenberechnung schon vor der Urteilsverkündung eingereicht, laufen die Zinsen ab Verkündung (§ 105 Abs. 3 ZPO).
Wie hoch sind die Zinsen?
Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, aber nur auf Antrag und erst ab Eingang des Festsetzungsantrags bei Gericht (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Seit 01.07.2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 Prozent, der Zins also 6,52 Prozent im Jahr. Der Zinsantrag gehört deshalb in jeden Kostenfestsetzungsantrag; ohne ihn spricht das Gericht keine Verzinsung aus. Für die Zinsen einer Hauptforderung gilt dagegen § 288 BGB, dafür steht der Verzugszinsrechner auf dieser Website bereit.
Muss ich die Umsatzsteuer ansetzen?
Nur wenn die Partei die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann. Dann gehört sie nach Nr. 7008 VV RVG in die Berechnung, und für die Berücksichtigung genügt die Erklärung, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist (§ 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO). Ist die Partei vorsteuerabzugsberechtigt, etwa ein Unternehmen im Rahmen seines Geschäftsbetriebs, werden nur die Nettobeträge festgesetzt. Klären Sie die Frage vor dem Antrag mit der Partei.
Was ist bei Quotelung zu beachten?
Sind die Kosten nach Quoten verteilt, findet eine Kostenausgleichung statt. Nach Eingang Ihres Antrags fordert das Gericht die Gegenseite auf, ihre Kostenberechnung binnen einer Woche einzureichen (§ 106 Abs. 1 ZPO). Verstreicht die Frist, entscheidet das Gericht ohne deren Kosten; die Gegenseite kann sie später nachmelden, trägt aber die Mehrkosten (§ 106 Abs. 2 ZPO). Setzen Sie im Antrag Ihre vollen eigenen Kosten an und nennen Sie die Quote aus der Kostengrundentscheidung.
Verwandte Vorlagen
Tobias Verheyden, Verheyden Tech
Fachliche Gegenlese: steht noch aus.
Muster für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Prüfung im Einzelfall bleibt beim Anwender.
Änderungsprotokoll:
23.09.2026: Erstfassung, RVG-Tabelle und GKG-Tabelle in der Fassung ab 01.06.2025.