// Vorlagen und Wissen
KI in der Kanzlei: was Anwälte 2026 nutzen dürfen und was nicht
Diese Übersicht erklärt, was KI in der Kanzlei heute leistet, was BRAK-Hinweise 12/2024, DAV-Stellungnahme 32/2025, § 43e BRAO, § 203 StGB und Art. 4 KI-VO verlangen und wo die menschliche Freigabe bleiben muss. Sie ist zugleich Linkziel der Artikelserie, Stand 09/2026.
KI darf in der Kanzlei arbeiten, wenn drei Dinge geregelt sind: wohin die Daten gehen (§ 43e BRAO, § 203 StGB), wer das Ergebnis prüft (§ 43 BRAO) und wie das Team geschult ist (Art. 4 KI-VO). Sortieren und Vorschlagen kann die Maschine, entscheiden muss ein Mensch.
Aufbau:
- Seite 1: Pflichten auf einer Seite mit § 43 BRAO, § 43a Abs. 2 BRAO, § 43e BRAO, § 203 StGB, DSGVO, Art. 4 und Art. 50 KI-VO, BRAK-Hinweise und DAV SN 32/2025.
- Wo der Mensch entscheidet: Aktenzuordnung, Fristen, Schreiben nach außen, Fundstellen.
- Seite 2: KI-Werkzeugliste mit Zweck, Nutzern, Betrieb und Serverstandort, Mandatsdaten, § 43e-Vertrag, AV-Vertrag, Training ausgeschlossen, Freigabe.
- Tabelle: welcher Arbeitsschritt eine menschliche Freigabe braucht und wer sie erteilt.
- Seite 3: ausgefülltes Beispiel einer fiktiven Einzelkanzlei mit 2 ReFas.
Was KI in der Kanzlei heute leistet und was nicht
| Aufgabe | Was KI leistet | Grenze, Freigabe |
|---|---|---|
| Posteingang sortieren, Akte vorschlagen | Ordnet Eingänge nach Absender, Dokumentart und Aktenzeichen vor. | Bei unklarer Zuordnung entscheidet ein Mensch; eine falsch zugeordnete Nachricht kann ein Fristrisiko sein. |
| Lange Schriftstücke zusammenfassen | Verdichtet Urteile, Gutachten und Schriftsätze (DAV, Use Case 4). | Zusammenfassungen können Wesentliches auslassen; Entscheidung am Original. |
| Entwürfe für Standardschreiben | Beschleunigt wiederkehrende Texte (DAV, Use Case 3). | Freigabe durch Berufsträger; gegenüber Mandanten höherer Sorgfaltsmaßstab (BRAK Nr. 2.2). |
| Diktat und Transkription | Spracherkennung und Protokolle (DAV, Use Case 5). | Fachbegriffe und Namen korrigieren; Cloud-Dienste nur mit Vertrag. |
| Übersetzen | Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Dokumente. | Rechtsbegriffe gegenlesen; Mandatsdokumente nur in Werkzeuge mit Vertrag. |
| Recherche mit Fundstellen | Findet Ansatzpunkte schnell. | Sprachmodelle können Fundstellen erfinden (Halluzinationen, BRAK Nr. 1); jede Belegstelle prüfen (DAV). |
| Rechtliche Bewertung im Einzelfall | Kann Argumente sammeln. | Bleibt anwaltliche Aufgabe; KI ersetzt die Prüfung nicht (§ 43 BRAO, BRAK Nr. 2.1). |
Die Tabelle beschreibt Werkzeugklassen, keine einzelnen Produkte. Die Grenzen folgen aus der Funktionsweise großer Sprachmodelle: Sie berechnen wahrscheinliche Fortsetzungen, ohne den Inhalt zu verstehen (BRAK-Hinweise Nr. 1, DAV SN 32/2025 IV.1 d).
Rechtsrahmen im Überblick
| Norm, Papier | Kern | Was die Kanzlei tut |
|---|---|---|
| § 43 BRAO | Gewissenhafte Berufsausübung. | KI-Ergebnisse eigenverantwortlich prüfen, Endkontrolle durch Berufsträger. |
| § 43a Abs. 2 BRAO | Verschwiegenheit über alles, was in Ausübung des Berufs bekannt wird. | Keine Mandatsinformationen in Werkzeuge ohne Vertrag; Beschäftigte in Textform verpflichten. |
| § 43e BRAO | Dienstleister nur soweit erforderlich; sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform, Regel zu Subunternehmern, Ausland nur bei vergleichbarem Schutz, Einwilligung bei Einzelmandat. | Vertrag mit jedem Cloud- oder Wartungsdienstleister, der Zugang zu Mandatsdaten hat. |
| § 203 StGB | Strafbarkeit bei unbefugtem Offenbaren; Abs. 3 erlaubt mitwirkende Personen, Abs. 4 bestraft fehlende Verpflichtung. | Verpflichtung der Dienstleister zur Geheimhaltung dokumentieren. |
| DSGVO | Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung (Art. 28), Drittlandübermittlung (Art. 44 ff.). | AV-Vertrag, Serverstandort prüfen, Verzeichnis der Verarbeitungen ergänzen. |
| Art. 4 KI-VO | Maßnahmen zur KI-Kompetenz; seit 27.07.2026 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744 ohne Garantie eines bestimmten Niveaus. | Unterweisung und Schulung je Person mit Datum dokumentieren. |
| Art. 50 KI-VO | Transparenzpflichten seit 02.08.2026; für Betreiber bei veröffentlichten KI-Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, ausgenommen bei menschlicher Kontrolle mit redaktioneller Verantwortung. | Veröffentlichte Texte (Newsletter, Website) vor Freigabe redaktionell prüfen. |
| BRAK-Hinweise 12/2024 | Orientierungshilfe: Endkontrolle, Verschwiegenheit, § 43e, keine allgemeine Informationspflicht gegenüber Mandanten. | Als Maßstab für die eigene KI-Richtlinie nutzen. |
| DAV SN 32/2025 | KI- und Cloud-Einsatz mit Vorgaben zulässig; Belegstellen vollständig prüfen; Training mit Mandatsdaten vertraglich ausschließen. | Verträge und Prüfroutine daran ausrichten. |
BRAK und DAV unterscheiden sich im Ton: Die BRAK rät bei Sprachmodellen wie ChatGPT, keine Mandatsgeheimnisse zu übermitteln, und bevorzugt Anbieter mit Servern in Deutschland oder Europa. Der DAV hält Cloud- und KI-Dienste mit Vertrag nach § 43e BRAO auch ohne Einwilligung für zulässig. Beide Papiere sind Empfehlungen, keine Normen. Zu Art. 4 KI-VO: Die alte Fassung verlangte, nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen; seit 27.07.2026 verlangt die Norm Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen. Beide Wortlaute stehen auf der Seite KI-Richtlinie für Kanzleien.
Posteingang, Aktenzuordnung, Entwürfe: wo die menschliche Freigabe bleibt
Je näher ein Schritt am Mandanten oder am Gericht liegt, desto enger muss die Kontrolle sein. Die BRAK setzt einen höheren Sorgfaltsmaßstab an, sobald KI nicht nur intern, sondern gegenüber Mandanten eingesetzt wird. Praktisch heißt das: Vorsortieren und Vorschlagen darf das Werkzeug, entscheiden muss ein Mensch, sobald eine Zuordnung unsicher ist, eine Frist berührt wird oder ein Text das Haus verlässt. Welche Freigaben Ihre Kanzlei festlegt, halten Sie in der Werkzeugliste (PDF, Seite 2) und in der KI-Richtlinie fest. Wer Dienstleister mit Datenzugriff einbindet, braucht die Vereinbarung nach § 43e BRAO.
Artikelserie KI für Anwälte
Diese Seite ist das Inhaltsverzeichnis der Serie. Die Artikel erscheinen nach und nach, jeweils mit Stand-Datum und Quellen.
- 1. KI in der Kanzlei, realistisch: was heute zuverlässig geht und was nicht (Artikel in Vorbereitung)
- 2. KI in der Kanzlei, moralisch: Verantwortung, Prüfpflicht, Vertrauen der Mandanten (Artikel in Vorbereitung)
- 3. Was die BRAK-Hinweise zum KI-Einsatz (12/2024) konkret verlangen (Artikel in Vorbereitung)
- 4. § 43e BRAO für Techniker erklärt: was ein Softwareanbieter unterschreiben muss (Artikel in Vorbereitung) Bis dahin: § 43e BRAO: IT- und KI-Dienstleister einbinden
- 5. Warum Mandantendaten nicht in ChatGPT gehören (§ 203 StGB) (Artikel in Vorbereitung) Bis dahin: ChatGPT in der Kanzlei: Schweigepflicht und DSGVO
- 6. beA-Störung: die ersten 15 Minuten (Artikel in Vorbereitung) Bis dahin: beA-Störung: Ersatzeinreichung
- 7. Wo Kanzleien Fristen verlieren: fünf BGH-Fälle zur Ausgangskontrolle (Artikel in Vorbereitung) Bis dahin: Fristenkontrolle und Wiedereinsetzung
- 8. Einzelkanzlei ohne ReFa: welche Arbeit Software übernehmen kann (Artikel in Vorbereitung)
- 9. Lokale KI auf dem Büro-PC 2026: was geht, was nicht (Artikel in Vorbereitung) Bis dahin: Lokale KI für Kanzleien mit Hardware-Rechner
- 12. E-Akte bei Gericht: was sich 2026 und 2027 für Kanzleien ändert (Artikel in Vorbereitung)
Posteingang sichten, zuordnen, weiterleiten: Das ist Arbeit, die heute oft Berufsträger oder ReFas binden. Wie viele Minuten das an einem normalen Tag sind, rechnet der Posteingang-Zeitrechner. Wie Kanzleien das ohne Cloud lösen, steht auf der Seite für Kanzleien.
Häufige Fragen zu KI in der Kanzlei
Dürfen Anwälte ChatGPT nutzen?
Ja, das Berufsrecht verbietet KI-Werkzeuge nicht. Die BRAK nennt aber zwei Bedingungen: Ergebnisse werden eigenverantwortlich geprüft, und vertrauliche Mandatsinformationen gehen nur unter den Voraussetzungen des § 43e BRAO an den Anbieter. In der frei verfügbaren Version heißt das: nur abstrakte Fragen ohne Rückschluss auf ein Mandat. Der DAV hält die Nutzung von KI- und Cloud-Diensten mit einem Vertrag nach § 43e BRAO auch mit Mandatsdaten für zulässig. Welche Inhalte wohin dürfen, zeigt der Entscheidungsbaum auf der Seite zu ChatGPT und Schweigepflicht.
Was sagt die BRAK zu KI?
Die BRAK hat im Dezember 2024 Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz veröffentlicht, federführend der Ausschuss Rechtsdienstleistungsgesetz. Kernpunkte: KI unterstützt, ersetzt aber keine anwaltliche Tätigkeit; Endkontrolle durch die Anwältin oder den Anwalt; höhere Sorgfalt bei KI gegenüber Mandanten, etwa Chatbots; Verschwiegenheit und § 43e BRAO; keine allgemeine Pflicht, Mandanten über KI zu informieren; Aufbau von KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO. Die Hinweise haben empfehlenden Charakter. Die BRAK hat angekündigt, sie bei Bedarf zu aktualisieren.
Welche KI-Tools gibt es für Kanzleien?
Grob vier Gruppen: allgemeine Chat-Assistenten in der Cloud, juristische Recherche- und Schreibwerkzeuge von Fachverlagen und Legal-Tech-Anbietern, KI-Funktionen in Kanzleisoftware, Diktat und Textverarbeitung, und lokal laufende Modelle auf eigener Hardware. Für die Auswahl zählen weniger Markennamen als drei Fragen: Wo laufen die Daten, gibt es einen Vertrag nach § 43e BRAO mit Ausschluss des Trainings, und wer prüft die Ergebnisse? Diese Übersicht empfiehlt bewusst keine einzelnen Produkte, weil sich Funktionen und Verträge schnell ändern.
Muss ich Mandanten über KI-Einsatz informieren?
Eine allgemeine berufsrechtliche Pflicht besteht nach BRAK-Hinweisen und DAV-Stellungnahme derzeit nicht. Zwei Ausnahmen sind zu beachten: Dient ein externer Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat statt der allgemeinen Kanzleiorganisation, braucht es nach § 43e Abs. 5 BRAO die Einwilligung des Mandanten. Außerdem können sich Informationspflichten aus der DSGVO, aus dem Vertrag oder aus dem Wettbewerbsrecht ergeben. Die BRAK empfiehlt einen transparenten Umgang und im Zweifel eine Regelung in der Mandatsvereinbarung.
Verwandte Vorlagen und Seiten
Quellen
- BRAK: Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz, Stand 12/2024; abgerufen 23.09.2026
- DAV: Initiativ-Stellungnahme 32/2025 zum Einsatz von KI in der Anwaltschaft; abgerufen 23.09.2026
- VO (EU) 2026/1744, ABl. L vom 24.07.2026; EU-Kommission: AI Omnibus enters into force, 27.07.2026; abgerufen 23.09.2026
- VO (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4, 50, 113
- § 43 BRAO, § 43a BRAO, § 43e BRAO, § 203 StGB, abgerufen 23.09.2026
- DSGVO, Art. 28, 44 ff.
Tobias Verheyden, Verheyden Tech, Hildesheim. Stand 09/2026
Fachliche Gegenlese: steht noch aus.
Muster und Informationen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Prüfung im Einzelfall bleibt beim Anwender.
Änderungsprotokoll
- 23.09.2026: Erstfassung