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Fristen­kontrolle in der Kanzlei: Checkliste nach der Rechtsprechung des BGH

Die Checkliste fasst die Anforderungen des Bundesgerichtshofs an Fristenkalender, Vorfrist, Fristverlängerung und Ausgangskontrolle beim beA in 27 Prüfpunkten zusammen, jeweils mit Aktenzeichen. Die Word-Muster für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und den Fristverlängerungsantrag folgen nach fachlicher Gegenlese. Stand 09/2026.

Das Muster zum Herunterladen folgt, sobald eine Anwaltskanzlei es fachlich gegengelesen hat. Checklisten und Rechenhilfen auf dieser Seite stehen schon bereit.

Prüfung beim Anwender. Die Checkliste ersetzt nicht die Prüfung im Einzelfall. Die Rechtsprechung zur Fristenkontrolle entwickelt sich laufend; Stand der ausgewerteten Beschlüsse: März 2026.
Fristenkontrolle Kanzlei: Checkliste mit Prüfpunkten nach BGH-Rechtsprechung, Vorschau der PDF-Vorlage

Aufbau:

  • A. Fristenkalender und Eintragung: Fristen werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt, im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zustellung, berechnet und eingetragen; Mit der Rechtsmittelfrist wird zugleich die Begründungsfrist notiert, jeweils mit Vorfrist und weitere.
  • B. Vorfrist und Vorlage der Akte: Bei Rechtsmittelbegründungen wird zusätzlich eine Vorfrist von grundsätzlich etwa einer Woche notiert; Die Akte wird zur Vorfrist und am Tag des Fristablaufs vorgelegt und weitere.
  • C. Fristverlängerung: Beim Verlängerungsantrag wird das beantragte Ende sofort im Kalender notiert und als vorläufig gekennzeichnet; Nach Eingang der Verfügung wird das wirkliche Fristende festgestellt und notiert; wirksam wird die Verlängerung erst mit der Mitteilung und weitere.
  • D. Ausgangskontrolle beim beA-Versand: Anweisung an das Personal: Erhalt und Inhalt der automatisierten Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO stets kontrollieren; Geprüft wird, ob die Bestätigung sich auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, alle Anhänge umfasst und das richtige Gericht betrifft und weitere.
  • E. Einzelanweisung, Vertretung, Störung: Konkrete Einzelanweisungen gehen an zuverlässige Kräfte; entweder mit Weisung zur sofortigen Ausführung oder mit Vorkehrung gegen Vergessen; Vertretung für Urlaub und Krankheit ist vorab geregelt; bei plötzlicher Erkrankung wird ein Vertreter eingeschaltet oder Verlängerung beantragt und weitere.
  • F. Wenn eine Frist versäumt ist: Tag notieren, an dem das Hindernis behoben ist (Kenntnis von der Versäumung). Antragsfrist: 2 Wochen, bei Begründungsfristen 1 Monat; Alle Tatsachen, die für die Wiedereinsetzung wichtig sind, innerhalb der Antragsfrist vortragen und glaubhaft machen und weitere.

Jeder Punkt hat die Spalten Grundlage, erfüllt (ja, teilweise, nein) und Maßnahme mit Verantwortlichem. Seite 2 zeigt die ausgefüllte Selbstprüfung einer fiktiven Kanzlei in Hildesheim.

So nutzen Sie die Checkliste

  1. Büroleitung und Anwältin gehen die Checkliste gemeinsam durch und tragen je Punkt ja, teilweise oder nein ein. Jedes Nein bekommt eine Maßnahme mit Namen und Datum.
  2. Kanzleisoftware prüfen: Wird die Eingabe einer Frist durch Ausdruck oder Fehlerprotokoll kontrolliert, bleiben gestrichene und geänderte Fristen sichtbar? (BGH, III ZB 96/18 und XII ZB 338/24)
  3. Ausgangskontrolle schriftlich anweisen: Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO prüfen, erst dann streichen, abends zweite Kontrolle anhand des Kalenders (BGH, V ZB 35/25).
  4. Ist eine Frist versäumt: Tag notieren, an dem das Hindernis behoben ist, und die Antragsfrist nach § 234 ZPO sofort als Notfrist eintragen.
  5. Antrag erstellen, alle Tatsachen innerhalb der Antragsfrist vortragen und glaubhaft machen, die versäumte Handlung nachholen (§ 236 ZPO, § 294 ZPO).
  6. Checkliste jedes Quartal wiederholen und das Datum im Kopf der Liste eintragen.
An welcher Stelle Ihres Ablaufs hängt die Frist heute an einem einzelnen Menschen?

Fast jede Station der Fristenkontrolle beginnt beim Eingang: Zustellung erkennen, der richtigen Akte zuordnen, Frist notieren. Wo das heute an einer Person hängt, fehlt die zweite Stufe, die der Bundesgerichtshof verlangt. Wie viel Zeit die Zuordnung von Post und beA-Nachrichten kostet, schätzt der Rechner Posteingang. Wie eine Kanzlei-Software den E-Mail-Posteingang lokal sortiert und jede unsichere Zuordnung einem Menschen zur Freigabe vorlegt, zeigt die Seite für Kanzleien. Pilotgespräch vereinbaren

Häufige Fragen

Was verlangt der BGH an Ausgangskontrolle beim beA-Versand?

Das Personal muss angewiesen sein, nach jedem Versand Erhalt und Inhalt der automatisierten Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO zu prüfen, und zwar für die Datei mit dem Schriftsatz, alle Anhänge und das richtige Gericht. Fristen dürfen erst gestrichen werden, wenn die Mitarbeiterin sich anhand der Akte vergewissert hat, dass nichts mehr zu tun ist. Zusätzlich prüft eine beauftragte Bürokraft am Abend jedes Arbeitstages die Erledigung anhand des Fristenkalenders (BGH, Beschluss vom 22.01.2026, V ZB 35/25). Die Anwältin oder der Anwalt kontrolliert das stichprobenweise.

Wie lange habe ich für den Wiedereinsetzungsantrag?

Zwei Wochen, bei versäumter Frist zur Begründung von Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde einen Monat (§ 234 Abs. 1 ZPO). Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist, in der Praxis oft mit dem Hinweis des Gerichts auf die Versäumung. Innerhalb dieser Frist müssen alle Tatsachen vorgetragen und die versäumte Handlung nachgeholt werden (§ 236 Abs. 2 ZPO). Nach einem Jahr ab Ende der versäumten Frist ist der Antrag ausgeschlossen.

Muss die Mitarbeiterin eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Mittel vor: Die Tatsachen sind glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 ZPO), und dafür ist auch die Versicherung an Eides statt zugelassen (§ 294 ZPO). Geht es um einen Fehler im Büro, ist die Versicherung der Mitarbeiterin in der Praxis das naheliegende Mittel, ergänzt um Kalenderauszug und beA-Prüfprotokoll. Entscheidend ist der Inhalt: Der geschilderte Ablauf muss ein Verschulden der Anwältin oder des Anwalts zweifelsfrei ausschließen, sonst scheitert der Antrag (BGH, Beschluss vom 06.09.2023, IV ZB 4/23).

Reicht eine elektronische Fristenkontrolle?

Ja, wenn sie mindestens so sicher ist wie ein Kalender auf Papier. Der BGH verlangt, dass die Eingabe durch einen Ausdruck der Einzelvorgänge oder ein Fehlerprotokoll kontrolliert wird (Beschluss vom 28.02.2019, III ZB 96/18). Gestrichene und geänderte Fristen müssen im Kalender erkennbar bleiben; eine Software, die Änderungen nicht anzeigt, genügt nicht (Beschluss vom 04.03.2026, XII ZB 338/24). Prüfen Sie deshalb, was Ihre Kanzleisoftware bei Streichung und Verschiebung einer Frist anzeigt, und halten Sie das Ergebnis fest.

Verwandte Vorlagen

Quellen

  • ZPO: § 85, § 130a, § 130d, § 224, § 233, § 234, § 236, § 237, § 238, § 294, § 520, § 551. Abgerufen am 23.09.2026.
  • BGH-Beschlüsse (Volltext über die Entscheidungssuche auf bundesgerichtshof.de): V ZB 35/25 vom 22.01.2026; XII ZB 338/24 vom 04.03.2026; XII ZB 573/23 vom 31.07.2024; VI ZB 53/22 vom 24.10.2023; IV ZB 4/23 vom 06.09.2023; XI ZB 14/22 vom 20.09.2022; VI ZB 48/21 vom 20.09.2022; XI ZB 18/21 vom 24.05.2022; XII ZB 552/20 vom 05.05.2021; XII ZB 4/20 vom 10.02.2021; IX ZB 8/18 vom 28.05.2020; III ZB 96/18 vom 28.02.2019; IX ZB 34/16 vom 26.01.2017; VI ZB 1/10 vom 13.07.2010; VII ZB 87/08 vom 10.03.2009.

Tobias Verheyden, Verheyden Tech
Fachliche Gegenlese: steht noch aus.
Muster für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Prüfung im Einzelfall bleibt beim Anwender.

Änderungsprotokoll:
23.09.2026: Erstfassung, Rechtsprechung bis 04.03.2026 ausgewertet. Nächste Prüfung: Dezember 2026.

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