// Vorlagen und Wissen

beA-Störung: Ersatz­einreichung nach § 130d ZPO, mit Checkliste und Störungsprotokoll

Wenn das beA kurz vor Fristablauf streikt, zählen Minuten: Diese Vorlagen führen Sekretariat und Anwalt durch Protokoll, Gegencheck, Ersatzweg und Glaubhaftmachung nach § 130d ZPO. Kostenlos, ohne Anmeldung, Stand 09/2026. Das Muster zur Glaubhaftmachung folgt nach fachlicher Gegenlese.

Das Muster zum Herunterladen folgt, sobald eine Anwaltskanzlei es fachlich gegengelesen hat. Checklisten und Rechenhilfen auf dieser Seite stehen schon bereit.

Gerade gestört? Status prüfen: beA-Support: Verfügbarkeit und Störungsmeldungen und Meldungen der Justiz (EGVP). Dann mit der Checkliste "Die ersten 15 Minuten" arbeiten.
Kurz gesagt

1. Jeden Versuch mit Uhrzeit und Fehlermeldung festhalten. 2. Die Störung im selben Schriftsatz wie die Ersatzeinreichung glaubhaft machen, spätestens am selben Tag. 3. Ersatzweg nutzen, den die Kanzlei sicher beherrscht, und eigenhändig unterschreiben.

Aufbau

  • Kopf: Gericht, Aktenzeichen, Rechtsstreit, betroffener Schriftsatz
  • Ablauf: Beginn der Störung, jeder Sendeversuch mit Uhrzeit, Arbeitsplatz, Empfänger, Fehlermeldung wörtlich und Fehlercode
  • Screenshot-Anlage mit sichtbarer Uhrzeit (BGH, XI ZB 1/23: Screenshot kann genügen)
  • Ausschluss eigener Technik und Bedienfehler: Neustart, zweiter Arbeitsplatz, Testnachricht an anderes Postfach
  • Gegencheck: Störungsmeldung beA-Support oder Justiz zur gleichen Zeit, mit Abrufzeit
  • Gewählter Ersatzweg (Telefax, Einwurf, Bote, Post) mit Uhrzeit und Sendebericht
  • Anwaltliche Versicherung: technischer Grund, vorübergehend, kein Bedienfehler
  • Nachreichung als elektronisches Dokument auf Anforderung des Gerichts (§ 130d Satz 3 ZPO)
  • Checkliste: wer dokumentiert, wer entscheidet, wo steht das Faxgerät, wer kann es bedienen

Anleitung

  1. Checkliste "Die ersten 15 Minuten" vorab ausfüllen und aushängen: Faxgerät, Telefonnummern, Ablage. Einmal im Jahr durchspielen.
  2. Bei der Störung: Fehlermeldung wörtlich und Screenshot mit Uhrzeit sichern, jeden Versuch ins Excel-Protokoll. Erfolgreich ist ein Versand nur mit Status "Erfolgreich" und Code 0800 (beA-Support).
  3. Eigene Technik ausschließen und Gegencheck machen: Verfügbarkeitsseite des beA-Supports und Justiz-Meldungen mit Abrufzeit sichern.
  4. Die Anwältin oder der Anwalt entscheidet über den Ersatzweg nach § 130d Satz 2 ZPO: Telefax, Einwurf, Bote oder Post. Beim Fax das unterschriebene Original senden, beim Computerfax die Unterschrift wiedergeben (§ 130 Nr. 6 ZPO).
  5. Glaubhaftmachung vorbereiten und mit dem Schriftsatz zusammen senden (§ 130d Satz 3 ZPO). Mittel der Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO: Screenshots, Ausdruck der Störungsmeldung, Protokoll, anwaltliche Versicherung.
  6. Sendebericht prüfen, erst dann die Frist streichen. Protokoll, Screenshots und Sendebericht zur Handakte.
  7. Fordert das Gericht das elektronische Dokument an, als Frist eintragen und nachreichen. Ist die Frist doch versäumt: Wiedereinsetzung prüfen (§ 233 ZPO).

Was die Rechtsprechung verlangt

EntscheidungKernaussageFolge für die KanzleiQuelle
BGH, 17.11.2022, IX ZB 17/22Kannte der Anwalt das technische Problem schon bei der Einreichung, muss er es sofort glaubhaft machen. Nachholen ist dann wirkungslos.Glaubhaftmachung in denselben Schriftsatz.BRAK
BGH, 25.07.2023, X ZR 51/23Glaubhaftmachung am selben Tag wie die Ersatzeinreichung gilt als gleichzeitig, auch in zwei getrennten Schriftsätzen.Spätestens am selben Tag nachschieben.BRAK
BGH, 10.10.2023, XI ZB 1/23Screenshot genügte, weil er mit der Störungsdokumentation der BRAK übereinstimmte. Anwaltliche Versicherung nicht zwingend.Screenshot mit Uhrzeit plus Ausdruck der Störungsmeldung.BRAK
OLG Celle, 03.06.2025, 14 U 226/24Störung im Bereich der Justiz: keine Pflicht zum vorsorglichen Fax, Wiedereinsetzung gewährt.Versuche trotzdem lückenlos protokollieren.BRAK
BGH, 30.07.2026, I ZB 85/25Pauschaler Hinweis auf eine regionale Störung reicht nicht. Computerfax ohne Unterschriftswiedergabe unwirksam. Ist der Fax-Weg unzumutbar, schadet ein missglückter Versuch der Wiedereinsetzung nicht.Geschlossene Schilderung, Unterschrift beim Fax, Faxfähigkeit der Kanzlei klären.LTO

Zusammenfassungen nach den verlinkten Meldungen; die Volltexte beim BGH sind im Einzelfall nachzulesen.

Wie viele Minuten kostet Ihr Posteingang an einem normalen Tag?

Eine beA-Störung ist selten. Der tägliche Posteingang kostet dagegen jeden Tag Zeit: Nachrichten sichten, Akten zuordnen, Fristen prüfen. Der Rechner Posteingang zeigt in zwei Minuten, wie viele Stunden das im Monat sind. Wie andere Kanzleien damit umgehen: Für Kanzleien.

Pilotgespräch vereinbaren

Häufige Fragen

Reicht ein Screenshot zur Glaubhaftmachung?

Oft ja, aber nicht immer. Der BGH ließ einen Screenshot genügen, weil sein Inhalt mit der Störungsdokumentation der BRAK und dem Meldungsarchiv des beA-Supports übereinstimmte; eine zusätzliche anwaltliche Versicherung war dort nicht zwingend (Beschluss vom 10.10.2023, XI ZB 1/23, laut BRAK). Im Fall I ZB 85/25 reichte dagegen ein Screenshot mit dem pauschalen Hinweis auf eine beA-Störung in Bayern nicht. Sicher ist die Kombination aus geschlossener Schilderung der Versuche mit Uhrzeiten, Screenshot der Fehlermeldung, Ausdruck der Störungsmeldung und anwaltlicher Versicherung.

Muss ich per Fax einreichen, wenn ich kein Fax mehr habe?

Nicht zwingend. Der BGH hat am 30.07.2026 entschieden (I ZB 85/25, berichtet von LTO): Nutzt eine Kanzlei kein Fax mehr, hält kein einsatzbereites Gerät bereit und ist der Anwalt mit Computerfax nicht vertraut, kann der Wechsel kurz vor Fristablauf unzumutbar sein. Das ist kein Freibrief: Steht ein bedienbares Gerät bereit, kann die Pflicht anders aussehen. Zulässige Ersatzwege sind neben Telefax auch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten und Post. Wer ein Faxportal nutzt, braucht die Wiedergabe der Unterschrift (§ 130 Nr. 6 ZPO).

Wann ist eine Störung vorübergehend?

Das Gesetz nennt keine Stundenzahl. Die Ersatzeinreichung ist nur zulässig, solange die Störung andauert; ist sie behoben, muss wieder elektronisch eingereicht werden (beA-Support). Laut BRAK spielt es keine Rolle, ob die Ursache beim Gericht oder in der Kanzlei liegt, Bedienfehler zählen aber nicht. Die Kanzlei bleibt verpflichtet, die Technik vorzuhalten und Ausfälle unverzüglich zu beheben. Riskant ist ein lange bekanntes Problem: Im Fall IX ZB 17/22 kannte der Anwalt den Kartendefekt seit Wochen und machte ihn nicht sofort glaubhaft.

Muss das Dokument später elektronisch nachgereicht werden?

Nur wenn das Gericht es anfordert: § 130d Satz 3 ZPO verlangt dann die Nachreichung als elektronisches Dokument. Eine zusätzliche Übermittlung per beA nach Behebung der Störung ist möglich, ersetzt aber nicht die rechtzeitige Glaubhaftmachung. Diese gehört möglichst in denselben Schriftsatz wie die Ersatzeinreichung oder muss noch am selben Tag folgen (BGH, 25.07.2023, X ZR 51/23, laut BRAK). Tragen Sie eine Anforderung des Gerichts sofort als Frist ein und vermerken Sie die Nachreichung im Störungsprotokoll.

Verwandte Vorlagen

Quellen

  1. § 130d ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__130d.html (abgerufen 23.09.2026)
  2. § 130 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__130.html (abgerufen 23.09.2026)
  3. § 294 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__294.html (abgerufen 23.09.2026)
  4. § 233 ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__233.html (abgerufen 23.09.2026)
  5. BRAK: BGH zur Glaubhaftmachung per Screenshot (XI ZB 1/23): https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/nachrichten-aus-berlin-2023/ausgabe-24-2023-v-29112023/bgh-zur-glaubhaftmachung-per-screenshot/ (abgerufen 23.09.2026)
  6. BRAK: Erklärung kann am selben Tag nachgereicht werden (X ZR 51/23): https://www.brak.de/newsroom/news/erklaerung-zu-bea-stoerung-kann-am-selben-tag-nachgereicht-werden/ (abgerufen 23.09.2026)
  7. BRAK: Ersatzeinreichung muss unverzüglich begründet werden (IX ZB 17/22): https://www.brak.de/newsroom/news/ersatzeinreichung-muss-unverzueglich-begruendet-werden/ (abgerufen 23.09.2026)
  8. BRAK: beA-Störung beim Gericht, kein Fax nötig (OLG Celle 14 U 226/24): https://www.brak.de/newsroom/news/wiedereinsetzung-bea-stoerung-beim-gericht-kein-fax-noetig-um-frist-zu-wahren/ (abgerufen 23.09.2026)
  9. LTO: BGH zu fehlerhafter Ersatzeinreichung nach beA-Störung (I ZB 85/25): https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/izb8525-bgh-bundesgerichtshof-wiedereinsetzung-in-den-vorigen-stand-bea-stoerung-fax (abgerufen 23.09.2026)
  10. beA-Support: Ersatzeinreichung bei technischen Störungen: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/erstellen-und-versand-von-nachrichten/ersatzeinreichung-bei-technischen-stoerungen (abgerufen 23.09.2026)
  11. beA-Support: Verfügbarkeit: https://portal.beasupport.de/verfuegbarkeit (abgerufen 23.09.2026)

Autor: Tobias Verheyden, Verheyden Tech. Fachliche Gegenlese: steht noch aus. Stand 09/2026. Muster für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Prüfung im Einzelfall bleibt beim Anwender.

Änderungsprotokoll:

  • 23.09.2026: Erstfassung

// Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Updates zu Ásgarðr, alle ein bis zwei Wochen. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

Wir verwenden Name und E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand des Newsletters – keine Weitergabe an Dritte, keine Cookies, keine Werbenetzwerke. Abmeldung jederzeit per Antwort auf jede E-Mail. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.

✓