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Geschäftsgebühr nach RVG (VV 2300)
Die Geschäftsgebühr vergütet die außergerichtliche Vertretung, von der Information bis zum Abschluss, mit einem Rahmen von 0,5 bis 2,5. Die Seite zeigt Norm, Satz, Anrechnung auf die Verfahrensgebühr und Rechenbeispiele nach der Tabelle ab 01.06.2025, Stand 09/2026.
Norm und Satz
| Norm | Satz | Inhalt |
|---|---|---|
| VV 2300 | 0,5 bis 2,5 | Geschäftsgebühr; mehr als 1,3 nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit (Anm. Abs. 1) |
| VV 2300 Anm. Abs. 2 | 0,5 / 0,9 / 1,3 | Inkasso einer unbestrittenen Forderung: einfache Fälle 0,5, über 0,9 nur bei besonderem Umfang oder Schwierigkeit, höchstens 1,3 |
| VV 2301 | 0,3 | Auftrag beschränkt auf ein Schreiben einfacher Art |
| Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV | entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags | |
| § 14 Abs. 1 RVG | Bestimmung im Einzelfall nach billigem Ermessen; gegenüber Dritten nicht verbindlich, wenn unbillig |
Aufbau
- Norm und Satz der Geschäftsgebühr mit VV-Nummer bzw. Paragraf
- Voraussetzungen der Entstehung bzw. Bestimmung mit Fundstelle
- Anrechnung nach Vergütungsverzeichnis und § 15a RVG
- Drei Rechenbeispiele mit Beträgen nach der Tabelle ab 01.06.2025
- Typische Fehler als Prüfliste (auch im PDF-Merkblatt)
Geschäftsgebühr in 6 Schritten prüfen
- Auftrag klären: außergerichtliche Vertretung (Teil 2 VV) oder schon unbedingter Klageauftrag (Teil 3 VV, Vorbem. 3 Abs. 1 VV).
- Gegenstandswert bestimmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 RVG: Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens gelten entsprechend).
- Satz nach § 14 Abs. 1 RVG bestimmen, Regel 1,3, darüber nur mit Begründung.
- Gebühr aus der RVG-Tabelle 2025 ablesen und Pauschale VV 7002 sowie Umsatzsteuer VV 7008 ergänzen.
- Bei späterer Klage Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV und § 15a RVG rechnen, am schnellsten im RVG-Rechner.
- Rechnung nach § 10 RVG mit VV-Nummer, Satz und Gegenstandswert stellen.
Wann entsteht die Geschäftsgebühr?
- Mit dem ersten Tätigwerden nach Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung, meist mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV).
- Die Höhe bestimmt die Anwältin oder der Anwalt nach § 14 Abs. 1 RVG: Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Haftungsrisiko.
- Mehr als 1,3 nur, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war (Anm. Abs. 1 zu VV 2300). Die Begründung gehört in die Akte.
Anrechnung
Kommt es wegen desselben Gegenstands zum gerichtlichen Verfahren, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Maßgeblich ist der Wert, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist. Sind mehrere Geschäftsgebühren entstanden, zählt die zuletzt entstandene. Nach § 15a Abs. 1 RVG darf die Kanzlei beide Gebühren fordern, insgesamt aber nicht mehr als die Summe abzüglich Anrechnungsbetrag; ein Dritter kann sich nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 3 RVG auf die Anrechnung berufen.
Rechenbeispiele nach Tabelle 2025
Außergerichtlich 10.000 €, Regelfall
| 1,0-Gebühr, Stufe bis 10.000 € | 652,00 € |
| 1,3 Geschäftsgebühr VV 2300 | 847,60 € |
| später anzurechnen: 0,65 auf VV 3100 | 423,80 € |
Umfangreiche Sache 20.000 €, Satz 1,8
| 1,0-Gebühr, Stufe bis 22.000 € | 872,00 € |
| 1,8 Geschäftsgebühr VV 2300 | 1.569,60 € |
| Anrechnung gedeckelt: 0,75 statt 0,9 | 654,00 € |
Schreiben einfacher Art 2.000 €
| 1,0-Gebühr, Stufe bis 2.000 € | 176,00 € |
| 0,3 Gebühr VV 2301 | 52,80 € |
Ohne Pauschale VV 7002 und Umsatzsteuer VV 7008. Aufträge vor dem 01.06.2025: bisherige Tabelle (§ 60 RVG).
Typische Fehler
- Mehr als 1,3 ohne dokumentierte Begründung ansetzen (Anm. Abs. 1 zu VV 2300, § 14 RVG).
- Anrechnung mit halbem Satz über 0,75 rechnen: bei Wertgebühren ist bei 0,75 Schluss (Vorbem. 3 Abs. 4 VV).
- Anrechnung auf den vollen außergerichtlichen Wert rechnen, obwohl nur ein Teil eingeklagt wird: maßgeblich ist der Wert des gerichtlichen Verfahrens.
- Inkasso unbestrittener Forderungen wie eine normale Sache abrechnen (Anm. Abs. 2 zu VV 2300).
Gebühren rechnen ist Routine. Zeit kostet eher, was vorher passiert: Eingänge sichten, der richtigen Akte zuordnen, Fristen prüfen. Der Rechner Posteingang zeigt die Minuten und Euro pro Monat. Wer das in der eigenen Kanzlei messen möchte: Pilotgespräch vereinbaren.
Häufige Fragen
Wie wird die Geschäftsgebühr angerechnet?
Die Geschäftsgebühr wird zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des späteren gerichtlichen Verfahrens angerechnet, bei Wertgebühren höchstens mit einem Satz von 0,75. Bei 10.000 € und einer 1,3 Geschäftsgebühr sind das 0,65, also 423,80 €. Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist. Nach § 15a Abs. 1 RVG bleiben beide Gebühren bestehen; gefordert werden kann aber nur der Gesamtbetrag abzüglich Anrechnung. Grundlage ist Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG.
Wann darf mehr als 1,3 abgerechnet werden?
Eine Geschäftsgebühr über 1,3 kann nach Anmerkung Abs. 1 zu VV 2300 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Innerhalb des Rahmens bestimmt die Anwältin oder der Anwalt den Satz nach § 14 Abs. 1 RVG nach billigem Ermessen, etwa nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und Haftungsrisiko. Muss ein Dritter die Gebühr ersetzen, ist die Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Deshalb gehört eine kurze Begründung mit Stundenaufwand und Besonderheiten in die Akte.
Was gilt bei Inkasso unbestrittener Forderungen?
Für eine Inkassodienstleistung zu einer unbestrittenen Forderung gilt nach Anmerkung Abs. 2 zu VV 2300 eine engere Grenze. Mehr als 0,9 ist nur bei besonders umfangreicher oder besonders schwieriger Tätigkeit zulässig, höchstens 1,3. In einfachen Fällen darf nur 0,5 gefordert werden. Ein einfacher Fall liegt in der Regel vor, wenn die Forderung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung beglichen wird. Für Kleinstforderungen bis 50 € enthält § 13 Abs. 2 RVG zusätzlich einen eigenen Tabellenwert.
Was ist ein Schreiben einfacher Art?
Beschränkt sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art, beträgt die Gebühr nach VV 2301 nur 0,3. Ein solches Schreiben liegt vor, wenn es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält. Maßgeblich ist der Auftrag, nicht das Ergebnis: Wer umfassend beauftragt ist und am Ende nur einen kurzen Brief schreibt, rechnet nach VV 2300 ab. Bei 2.000 € Gegenstandswert ergibt die 0,3 Gebühr 52,80 €.
Verwandte Vorlagen und Rechner
- Verfahrensgebühr: worauf die Geschäftsgebühr angerechnet wird.
- RVG-Rechner: Anrechnung automatisch.
- Vergütungsrechnung nach § 10 RVG: Checkliste der Pflichtangaben.
Quellen
- Anlage 1 RVG, Vergütungsverzeichnis, abgerufen am 23.09.2026
- Anlage 2 zu § 13 RVG, abgerufen am 23.09.2026
- § 14 RVG, § 15 RVG, § 15a RVG, § 17 RVG, abgerufen am 23.09.2026
Tobias Verheyden, Verheyden Tech. Fachliche Gegenlese: steht noch aus. Stand 09/2026.
Änderungsprotokoll:
- 23.09.2026: Erstfassung