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RVG 2025: Tabelle, Rechner und Gebühren-Lexikon
Alle Vorlagen und Rechner zur Anwaltsvergütung nach dem RVG in der Fassung ab 01.06.2025, aus dem Gesetzestext berechnet und gegen die amtlichen Tabellen geprüft. Für Kanzleien und ReFas, kostenlos und ohne Anmeldung, Stand 09/2026.
Seit 01.06.2025 gilt die neue RVG-Tabelle (KostBRÄG 2025). 1,0-Gebühr bis 500 €: 51,50 €. Welche Tabelle ein Mandat nutzt, entscheidet der Tag des unbedingten Auftrags (§ 60 RVG).
Alle RVG-Vorlagen und Rechner
- RVG-Tabelle 2025: Alle Stufen bis 1 Mio. € mit zwölf Sätzen von 0,3 bis 2,5, geprüft gegen Anlage 2 zu § 13 RVG. PDF und Excel mit Suchfeld.
- RVG-Rechner: Geschäfts-, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr mit Anrechnung, Pauschale, Umsatzsteuer und Gerichtskosten. 14 Testfälle.
- Vergütungsrechnung nach § 10 RVG: Checkliste der Pflichtangaben nach RVG und UStG.
- Geschäftsgebühr (VV 2300): Rahmen 0,5 bis 2,5, Schwelle 1,3, Anrechnung zur Hälfte, höchstens 0,75.
- Verfahrensgebühr (VV 3100, 3200): 1,3 und 1,6, vorzeitige Beendigung 0,8, mehrere Auftraggeber.
- Terminsgebühr (VV 3104, 3202): 1,2, Besprechungen mit der Gegenseite, 0,5 bei Säumnis.
- Einigungsgebühr (VV 1000, 1003, 1004): 1,5, 1,0 oder 1,3 je nach Verfahrensstand, Mehrvergleich.
- Gegenstandswert (§§ 22, 23 RVG): Zusammenrechnung, Auffangwert 5.000 €, Wertfestsetzung.
- Kostenfestsetzungsantrag: Aufbau und Anleitung für die Festsetzung gegen den Gegner.
Aufbau
- RVG-Tabelle 2025 mit Sätzen von 0,3 bis 2,5 (PDF, Excel mit Suchfeld) und Gerichtskosten nach GKG.
- RVG-Rechner für Zivilsachen mit Anrechnung, Pauschale, Umsatzsteuer und Gerichtskosten, mit Excel-Gegenstück.
- Gebühren-Lexikon: Geschäfts-, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr, Gegenstandswert, je mit Norm, Satz, Anrechnung und Beispiel.
- Vergütungsrechnung nach § 10 RVG: Checkliste der Pflichtangaben.
- Übergangsrecht nach § 60 RVG und § 71 GKG.
Eine Sache nach RVG abrechnen: 6 Schritte
- Angelegenheiten abgrenzen: außergerichtlich, erste Instanz, Berufung sind getrennt (§ 17 RVG).
- Stichtag prüfen: unbedingter Auftrag vor oder ab 01.06.2025 (§ 60 RVG).
- Gegenstandswert bestimmen (§ 23 RVG).
- Gebührentatbestände und Sätze aus dem Vergütungsverzeichnis wählen, Anrechnung beachten.
- Beträge in der RVG-Tabelle 2025 ablesen oder im RVG-Rechner berechnen.
- Vergütungsrechnung in Textform nach § 10 RVG stellen.
Was sich zum 01.06.2025 geändert hat
Das KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109) hat die Wertgebühren nach § 13 RVG und die Tabelle in Anlage 2 neu gefasst. Die BRAK beziffert die Erhöhung mit 6 % bei Wertgebühren und 9 % bei Festgebühren. Die Formel beginnt jetzt bei 51,50 € bis 500 € und steigt je angefangener Stufe, über 500.000 € je 50.000 € um 175,00 €. Auch die Gerichtsgebühren nach § 34 GKG sind gestiegen, die 1,0-Gebühr bis 500 € beträgt 40 €.
Übergangsrecht in einem Satz
Maßgeblich ist der unbedingte Auftrag für dieselbe Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 RVG), bei Gerichtskosten die Anhängigkeit (§ 71 GKG).
Gebühren rechnen ist Routine. Zeit kostet eher, was vorher passiert: Eingänge sichten, der richtigen Akte zuordnen, Fristen prüfen. Der Rechner Posteingang zeigt die Minuten und Euro pro Monat. Wer das in der eigenen Kanzlei messen möchte: Pilotgespräch vereinbaren.
Häufige Fragen
Was hat sich mit dem KostBRÄG 2025 geändert?
Mit dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 sind die Anwaltsgebühren zum 01.06.2025 gestiegen. Nach Angaben der BRAK erhöhen sich die Wertgebühren nach dem RVG um 6 % und die Festgebühren um 9 %. Die 1,0-Gebühr bis 500 € beträgt jetzt 51,50 €, bei 5.000 € 354,50 € und bei 50.000 € 1.357,00 €. Auch die Gerichtsgebühren nach dem GKG wurden angehoben. Fundstelle ist BGBl. 2025 I Nr. 109; die Tabellen auf dieser Website sind daraus berechnet und geprüft.
Welche Tabelle gilt für mein Mandat?
Das regelt § 60 Abs. 1 RVG. Maßgeblich ist der Tag, an dem der unbedingte Auftrag für dieselbe Angelegenheit erteilt wurde. Auftrag bis 31.05.2025: bisherige Tabelle; Auftrag ab 01.06.2025: Tabelle 2025. Bei Beiordnung oder Bestellung zählt deren Wirksamwerden. Eine Berufung ist nach § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Angelegenheit und wird nach dem Recht zum Zeitpunkt ihres Auftrags abgerechnet. Für Gerichtskosten gilt § 71 GKG, dort kommt es auf die Anhängigkeit an.
Wie lese ich die RVG-Tabelle?
Zuerst den Gegenstandswert bestimmen, dann in der Tabelle die erste Zeile suchen, deren Wert „bis“ den Gegenstandswert erreicht. 12.500 € liegen also in der Stufe bis 13.000 € mit einer 1,0-Gebühr von 707,00 €. Diesen Betrag mit dem Satz aus dem Vergütungsverzeichnis multiplizieren, etwa 1,3 für die Verfahrensgebühr: 919,10 €. Gerundet wird auf den Cent, die Mindestgebühr beträgt 15 €. Pauschale und Umsatzsteuer kommen hinzu.
Wie wurden die Werte auf dieser Website geprüft?
Die Gebühren sind nicht von anderen Websites übernommen. Sie werden aus der Formel in § 13 Abs. 1 RVG und § 34 Abs. 1 GKG berechnet und anschließend Zeile für Zeile mit dem amtlichen Tabellentext der Anlage 2 verglichen, abgerufen am 23.09.2026 bei gesetze-im-internet.de. Der RVG-Rechner, sein Excel-Gegenstück und eine unabhängige Nachrechnung werden mit 14 dokumentierten Testfällen gegeneinander geprüft. Eine fachliche Gegenlesung durch eine Pilotkanzlei steht noch aus.
Verwandte Vorlagen und Rechner
- RVG-Tabelle 2025: PDF und Excel.
- RVG-Rechner: Anwalts- und Gerichtskosten.
- Vergütungsrechnung nach § 10 RVG: Checkliste der Pflichtangaben.
Quellen
- § 13 RVG, Anlage 2 zu § 13 RVG, Anlage 1 RVG, abgerufen am 23.09.2026
- § 60 RVG, § 17 RVG, abgerufen am 23.09.2026
- § 34 GKG, § 71 GKG, abgerufen am 23.09.2026
- BRAK: Anwaltsgebühren, Erhöhung tritt am 1.6.2025 in Kraft, abgerufen am 23.09.2026
Tobias Verheyden, Verheyden Tech. Fachliche Gegenlese: steht noch aus. Stand 09/2026.
Änderungsprotokoll:
- 23.09.2026: Erstfassung