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Terminsgebühr nach RVG (VV 3104, 3202)

Die Terminsgebühr vergütet die Wahrnehmung gerichtlicher Termine und bestimmter Besprechungen, in erster Instanz und Berufung mit einem Satz von 1,2. Die Seite zeigt Norm, Satz, Anrechnung und ein Rechenbeispiel nach der Tabelle ab 01.06.2025, Stand 09/2026.

Terminsgebühr nach RVG: Merkblatt mit Norm, Satz, Anrechnung und Rechenbeispiel, Vorschau der PDF

Norm und Satz

NormSatzInhalt
VV 31041,2Terminsgebühr erster Rechtszug
VV 31050,5nur ein Termin, Gegner säumig, nur Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozess- und Sachleitung
VV 32021,2Terminsgebühr Berufung
VV 32030,5Berufung, Säumnis entsprechend VV 3105
Vorbem. 3 Abs. 3 VVgerichtliche Termine, außergerichtliche Termine und Besprechungen zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens, nicht mit dem Auftraggeber, nicht reiner Verkündungstermin

Aufbau

  • Norm und Satz der Terminsgebühr mit VV-Nummer bzw. Paragraf
  • Voraussetzungen der Entstehung bzw. Bestimmung mit Fundstelle
  • Anrechnung nach Vergütungsverzeichnis und § 15a RVG
  • Drei Rechenbeispiele mit Beträgen nach der Tabelle ab 01.06.2025
  • Typische Fehler als Prüfliste (auch im PDF-Merkblatt)

Terminsgebühr in 6 Schritten prüfen

  1. Prüfen, ob ein unbedingter Auftrag für das gerichtliche Verfahren vorliegt (Vorbem. 3 Abs. 1 VV).
  2. Tatbestand bestimmen: Termin, Besprechung mit der Gegenseite zur Erledigung oder Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach Anm. Abs. 1 zu VV 3104.
  3. Satz wählen: 1,2 nach VV 3104 oder VV 3202, 0,5 bei Säumnis nach VV 3105 oder VV 3203.
  4. Gebühr aus der RVG-Tabelle 2025 ablesen: 1,0-Gebühr mal Satz, gerundet auf den Cent (§ 2 Abs. 2 RVG).
  5. Anrechnung nur in den Sonderfällen der Anm. Abs. 2 und 4 zu VV 3104 prüfen.
  6. Termin mit Datum in der Akte dokumentieren, damit die Gebühr in der Rechnung nach § 10 RVG belegbar ist.

Wann entsteht die Terminsgebühr?

  • Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins, nicht nur zur Verkündung einer Entscheidung (Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 VV).
  • Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind, auch ohne Gericht; nicht Besprechungen mit dem eigenen Auftraggeber (Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV). Voraussetzung ist ein unbedingter Auftrag für das gerichtliche Verfahren (Vorbem. 3 Abs. 1 VV).
  • Ohne Termin, wenn in einem Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung im Einverständnis der Parteien oder nach § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder ein Vertrag im Sinne der VV 1000 geschlossen wird (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104).

Anrechnung

Die Terminsgebühr wird grundsätzlich nicht angerechnet. Ausnahmen: Eine im vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr wird auf die des Rechtsstreits angerechnet (Anm. Abs. 4 zu VV 3104). Soweit im Termin über nicht rechtshängige Ansprüche verhandelt wurde, wird der Mehrbetrag auf eine Terminsgebühr in einer anderen Angelegenheit angerechnet (Anm. Abs. 2 zu VV 3104).

Rechenbeispiele nach Tabelle 2025

Klage über 12.500 €, streitige Verhandlung

1,0-Gebühr, Stufe bis 13.000 €707,00 €
1,2 Terminsgebühr VV 3104848,40 €

Berufung über 20.000 € mit Termin

1,0-Gebühr, Stufe bis 22.000 €872,00 €
1,2 Terminsgebühr VV 32021.046,40 €

Versäumnisurteil über 3.000 €, Gegner säumig

1,0-Gebühr, Stufe bis 3.000 €235,50 €
0,5 Terminsgebühr VV 3105117,75 €

Ohne Pauschale VV 7002 und Umsatzsteuer VV 7008. Aufträge vor dem 01.06.2025: bisherige Tabelle (§ 60 RVG).

Typische Fehler

  • Telefonat mit dem eigenen Mandanten als Besprechung abrechnen: ausgeschlossen (Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV).
  • Terminsgebühr für einen reinen Verkündungstermin ansetzen (Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 2 VV).
  • Besprechung vor Erteilung des unbedingten Klageauftrags als Terminsgebühr ansetzen: dann ist nur die Geschäftsgebühr betroffen.
  • 0,5 statt 1,2 übersehen, wenn nur ein Versäumnisurteil beantragt wurde (VV 3105).
Wie viele Minuten kostet Ihr Posteingang an einem normalen Tag?

Gebühren rechnen ist Routine. Zeit kostet eher, was vorher passiert: Eingänge sichten, der richtigen Akte zuordnen, Fristen prüfen. Der Rechner Posteingang zeigt die Minuten und Euro pro Monat. Wer das in der eigenen Kanzlei messen möchte: Pilotgespräch vereinbaren.

Häufige Fragen

Wann entsteht die Terminsgebühr?

Die Terminsgebühr entsteht, sobald die Anwältin oder der Anwalt einen gerichtlichen Termin wahrnimmt, der nicht nur der Verkündung einer Entscheidung dient. Sie entsteht auch für außergerichtliche Besprechungen mit der Gegenseite, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind, und für die Wahrnehmung eines Termins eines gerichtlich bestellten Sachverständigen. Voraussetzung ist ein unbedingter Auftrag für das gerichtliche Verfahren. Besprechungen mit dem eigenen Auftraggeber lösen sie nicht aus. Grundlage ist Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG.

Entsteht die Terminsgebühr bei einem Telefonat mit der Gegenseite?

Ja, wenn das Gespräch auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet ist und bereits ein unbedingter Auftrag für das gerichtliche Verfahren besteht; nach verbreiteter Auffassung kann auch ein Telefonat eine Besprechung sein. Reine Sachstandsanfragen oder Gespräche mit dem eigenen Mandanten genügen nicht. Für den Nachweis im Kostenfestsetzungsverfahren sollte das Telefonat mit Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und Ziel des Gesprächs in der Akte vermerkt werden. Ob ein bestimmtes Gespräch ausreicht, bleibt eine Frage des Einzelfalls.

Gibt es die Terminsgebühr auch ohne mündliche Verhandlung?

In bestimmten Fällen ja. Nach Anmerkung Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 entsteht die Gebühr auch, wenn in einem Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung im Einverständnis der Parteien oder nach § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Das gilt ebenso, wenn in einem solchen Verfahren ein Vertrag im Sinne der Einigungsgebühr geschlossen wird, mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts. Weitere Fälle betreffen Gerichtsbescheide in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit.

Wie hoch ist die Terminsgebühr bei einem Versäumnisurteil?

Nimmt die Anwältin oder der Anwalt nur einen Termin wahr, in dem die Gegenseite nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist, und wird lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozess- und Sachleitung gestellt, beträgt die Terminsgebühr nach VV 3105 nur 0,5. Bei 3.000 € Gegenstandswert sind das 117,75 € statt 282,60 €. In der Berufung gilt nach VV 3203 ebenfalls 0,5. Wird im Termin streitig verhandelt, bleibt es bei 1,2.

Verwandte Vorlagen und Rechner

Quellen

Tobias Verheyden, Verheyden Tech. Fachliche Gegenlese: steht noch aus. Stand 09/2026.

Änderungsprotokoll:

  • 23.09.2026: Erstfassung

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