// Vorlagen und Wissen
Verfahrensgebühr nach RVG (VV 3100, 3200)
Die Verfahrensgebühr vergütet das Betreiben des gerichtlichen Verfahrens einschließlich der Information, in erster Instanz mit 1,3 und in der Berufung mit 1,6. Die Seite zeigt Norm, Satz, Anrechnung und Rechenbeispiele nach der Tabelle ab 01.06.2025, Stand 09/2026.
Norm und Satz
| Norm | Satz | Inhalt |
|---|---|---|
| VV 3100 | 1,3 | Verfahrensgebühr erster Rechtszug |
| VV 3101 | 0,8 | vorzeitige Beendigung vor Klage oder Sachantrag, Verhandlungen über nicht rechtshängige Ansprüche, bestimmte FG-Sachen |
| VV 3200 | 1,6 | Verfahrensgebühr Berufung |
| VV 3201 | 1,1 | vorzeitige Beendigung in der Berufung |
| VV 1008 | plus 0,3 | je weiterer Auftraggeber bei demselben Gegenstand, mehrere Erhöhungen höchstens 2,0 |
| Vorbem. 3 Abs. 2 VV | entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information |
Aufbau
- Norm und Satz der Verfahrensgebühr mit VV-Nummer bzw. Paragraf
- Voraussetzungen der Entstehung bzw. Bestimmung mit Fundstelle
- Anrechnung nach Vergütungsverzeichnis und § 15a RVG
- Drei Rechenbeispiele mit Beträgen nach der Tabelle ab 01.06.2025
- Typische Fehler als Prüfliste (auch im PDF-Merkblatt)
Verfahrensgebühr in 6 Schritten prüfen
- Unbedingten Prozessauftrag feststellen (Vorbem. 3 Abs. 1 VV), sonst gilt Teil 2 VV (Geschäftsgebühr).
- Rechtszug bestimmen: erste Instanz 1,3 (VV 3100), Berufung 1,6 (VV 3200).
- Vorzeitige Beendigung prüfen: 0,8 (VV 3101) bzw. 1,1 (VV 3201).
- Mehrere Auftraggeber: plus 0,3 je weitere Person bei demselben Gegenstand (VV 1008).
- Anrechnungen nach Vorbem. 3 Abs. 4 bis 7 VV abziehen und § 15a RVG beachten.
- Betrag aus der RVG-Tabelle 2025 ablesen, Gesamtkosten im RVG-Rechner prüfen.
Wann entsteht die Verfahrensgebühr?
- Mit der ersten Tätigkeit nach unbedingtem Auftrag als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter, in der Regel mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 1 und 2 VV).
- Endet der Auftrag, bevor Klage, verfahrenseinleitender Antrag oder ein Schriftsatz mit Sachantrag oder Sachvortrag eingereicht oder ein Termin wahrgenommen wurde, ermäßigt sie sich auf 0,8 (VV 3101 Nr. 1).
- Vertritt die Kanzlei mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, erhöht sie sich um 0,3 je weitere Person, insgesamt höchstens um 2,0 (VV 1008).
Anrechnung
Auf die Verfahrensgebühr werden angerechnet: die Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens 0,75 (Vorbem. 3 Abs. 4 VV); die Verfahrensgebühr eines selbständigen Beweisverfahrens zum selben Gegenstand (Vorbem. 3 Abs. 5 VV); die bereits entstandene Verfahrensgebühr bei Zurückverweisung an ein schon befasstes Gericht (Vorbem. 3 Abs. 6 VV); die Verfahrensgebühr des Urkunden- oder Wechselprozesses auf das Nachverfahren (Vorbem. 3 Abs. 7 VV).
Rechenbeispiele nach Tabelle 2025
Klage über 5.000 €
| 1,0-Gebühr, Stufe bis 5.000 € | 354,50 € |
| 1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 | 460,85 € |
Klage 10.000 € nach vorgerichtlicher 1,3 Geschäftsgebühr
| 1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 | 847,60 € |
| minus Anrechnung 0,65 | 423,80 € |
| verbleibend | 423,80 € |
Berufung 20.000 €, zwei Auftraggeber
| 1,6 Verfahrensgebühr VV 3200 | 1.395,20 € |
| 1,9 mit Erhöhung VV 1008 | 1.656,80 € |
Ohne Pauschale VV 7002 und Umsatzsteuer VV 7008. Aufträge vor dem 01.06.2025: bisherige Tabelle (§ 60 RVG).
Typische Fehler
- 1,3 abrechnen, obwohl der Auftrag vor Einreichung eines Sachantrags endete: 0,8 nach VV 3101.
- Anrechnung der Geschäftsgebühr vergessen oder mit mehr als 0,75 rechnen.
- Erhöhung VV 1008 ansetzen, obwohl die Auftraggeber an verschiedenen Gegenständen beteiligt sind (Anm. Abs. 1 zu VV 1008).
- Die Berufung mit 1,3 statt 1,6 abrechnen (VV 3200).
Gebühren rechnen ist Routine. Zeit kostet eher, was vorher passiert: Eingänge sichten, der richtigen Akte zuordnen, Fristen prüfen. Der Rechner Posteingang zeigt die Minuten und Euro pro Monat. Wer das in der eigenen Kanzlei messen möchte: Pilotgespräch vereinbaren.
Häufige Fragen
Wann entsteht die Verfahrensgebühr?
Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information, sobald ein unbedingter Auftrag als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter vorliegt. Praktisch genügt die erste Tätigkeit nach diesem Auftrag, etwa die Entgegennahme der Unterlagen. Ob danach eine Klage eingereicht wird, entscheidet nur über die Höhe: volle 1,3 nach VV 3100 oder ermäßigte 0,8 nach VV 3101. Grundlage sind Vorbemerkung 3 Abs. 1 und 2 VV RVG. Bei einem nur bedingten Klageauftrag bleibt es bei der Geschäftsgebühr.
Was bedeutet die 0,8 Verfahrensgebühr?
Nach VV 3101 ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 0,8, wenn der Auftrag endet, bevor die Anwältin oder der Anwalt die Klage, einen verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schriftsatz mit Sachanträgen, Sachvortrag oder Klagerücknahme eingereicht oder einen Termin wahrgenommen hat. Gleiches gilt, soweit vor Gericht nur über nicht rechtshängige Ansprüche verhandelt wird, und für bestimmte Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei 5.000 € ergibt 0,8 den Betrag von 283,60 € statt 460,85 €.
Wie hoch ist die Verfahrensgebühr in der Berufung?
In der Berufung beträgt die Verfahrensgebühr nach VV 3200 einen Satz von 1,6, bei vorzeitiger Beendigung nach VV 3201 1,1. Die Berufung ist nach § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Angelegenheit, deshalb entstehen alle Gebühren und die Pauschale nach VV 7002 dort neu. Bei 20.000 € Gegenstandswert ergibt 1,6 den Betrag von 1.395,20 €. Wurde der Berufungsauftrag nach dem 01.06.2025 erteilt, gilt die neue Tabelle, auch wenn die erste Instanz nach altem Recht lief.
Was gilt bei mehreren Auftraggebern?
Vertritt die Kanzlei in derselben Angelegenheit mehrere Personen wegen desselben Gegenstands, erhöht sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr nach VV 1008 für jede weitere Person um 0,3. Mehrere Erhöhungen dürfen zusammen 2,0 nicht übersteigen. Bei Wertgebühren gilt das nur, soweit der Gegenstand derselbe ist, und die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind. Zwei Auftraggeber in erster Instanz ergeben also 1,6 statt 1,3.
Verwandte Vorlagen und Rechner
- Geschäftsgebühr: und ihre Anrechnung.
- Terminsgebühr: VV 3104 und 3202.
- RVG-Rechner: Klage und Berufung durchrechnen.
Quellen
- Anlage 1 RVG, Vergütungsverzeichnis, abgerufen am 23.09.2026
- Anlage 2 zu § 13 RVG, abgerufen am 23.09.2026
- § 14 RVG, § 15 RVG, § 15a RVG, § 17 RVG, abgerufen am 23.09.2026
Tobias Verheyden, Verheyden Tech. Fachliche Gegenlese: steht noch aus. Stand 09/2026.
Änderungsprotokoll:
- 23.09.2026: Erstfassung