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Telefonnotiz Vorlage für Kanzleien

Telefonnotiz mit den Feldern, die in der Kanzlei zählen: Aktenzeichen, Mandant, Gegner oder Gericht, Frist erwähnt, Rückruf bis und weitergeleitet an. Stand 09/2026, als Word und PDF, kostenlos, ohne Anmeldung, mit ausgefülltem Beispiel.

Vorschau Telefonnotiz Vorlage für Kanzleien mit Aktenzeichen und Frist
Seite 1 der PDF. Ausgefülltes Beispiel ansehen

Aufbau

Die Telefonnotiz für Kanzleien enthält

  • Datum und Uhrzeit, Name des Anrufers und Rückrufnummer,
  • die Rolle des Anrufers zum Ankreuzen: Mandant, Gegner, Gegenanwalt, Gericht, Behörde, Sonstige,
  • Aktenzeichen der Kanzlei und Aktenzeichen von Gericht oder Gegner,
  • das Anliegen in wenigen Sätzen,
  • Frist erwähnt ja oder nein, mit Art und Datum der Frist,
  • Rückruf bis, dringend ja oder nein, weitergeleitet an, aufgenommen von, erledigt am,
  • drei Hinweise zu Verschwiegenheit, Frist und Ablage.

Die PDF enthält eine ganze Seite, eine Seite mit zwei Notizen im Format A5 für den Block am Telefon und ein ausgefülltes Beispiel.

Anleitung: so nutzen Sie die Telefonnotiz

  1. Beim Annehmen zuerst Name, Rolle und Aktenzeichen erfragen. Ohne Aktenzeichen: Name des Mandanten und der Gegenseite notieren, die Zuordnung folgt nach dem Gespräch.
  2. Vor jeder Auskunft zur Sache prüfen, ob die Person berechtigt ist. Die Verschwiegenheit gilt auch am Telefon (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB).
  3. Anliegen kurz und sachlich notieren, Zusagen und Termine wörtlich.
  4. Wird eine Frist genannt, „Frist erwähnt: ja“ ankreuzen, Art und Datum eintragen und die Notiz sofort weitergeben. In den Fristenkalender erst nach Prüfung durch die Anwältin oder den Anwalt, Schriftstück anfordern.
  5. „Rückruf bis“ mit Datum und Uhrzeit füllen und „weitergeleitet an“ eintragen. Die Notiz hat damit einen Namen und eine Zeit.
  6. Den Anruf im Posteingangsbuch mit Eingangsweg Telefon erfassen und die Notiz zur Handakte nehmen (§ 50 Abs. 1 BRAO).
Wie viele Anrufe gehen bei Ihnen am Tag in den Posteingang?

Telefon ist Posteingang: Jeder Anruf muss gelesen, einer Akte zugeordnet und weitergegeben werden, genau wie ein Brief oder eine beA-Nachricht. Wie viel Zeit das bei Ihnen kostet, zeigt der Rechner Posteingang-Zeit. Mehr zu lokal laufender Software für den Kanzlei-Posteingang auf verheyden-tech.de/kanzleien.

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Häufige Fragen

Was gehört in eine Telefonnotiz?

In der Kanzlei mehr als Name und Rückrufnummer: Datum und Uhrzeit, wer anruft und in welcher Rolle (Mandant, Gegner, Gegenanwalt, Gericht, Behörde), das Aktenzeichen der Kanzlei und des Gerichts, das Anliegen in zwei oder drei Sätzen, ob eine Frist erwähnt wurde, bis wann zurückgerufen werden soll, an wen die Notiz geht und wer sie aufgenommen hat. Fehlt das Aktenzeichen, landet die Notiz auf dem Stapel statt in der Akte. Das Feld „Frist erwähnt“ sorgt dafür, dass eine mündlich genannte Frist nicht untergeht.

Darf das Sekretariat am Telefon Auskunft zur Akte geben?

Nur an Personen, die dazu berechtigt sind. Die anwaltliche Verschwiegenheit umfasst alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist (§ 43a Abs. 2 BRAO). Die Anwältin oder der Anwalt muss die Beschäftigten in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten und über die Strafbarkeit belehren, unbefugtes Offenbaren ist nach § 203 StGB strafbar. Praktisch heißt das: Wer sich nicht sicher zuordnen lässt, bekommt keine Auskunft, sondern einen Rückruf unter der Nummer aus der Akte.

Was tun, wenn am Telefon eine Frist genannt wird?

Das Kästchen „Frist erwähnt: ja“ ankreuzen, Frist und Datum so wörtlich wie möglich notieren und die Notiz sofort an die zuständige Anwältin oder den Anwalt geben. Ein Anruf ersetzt keine Zustellung. Bitten Sie um das Schriftstück, zum Beispiel über das beA, und tragen Sie die Frist erst nach Prüfung in den Fristenkalender ein. Bis dahin hilft ein Vermerk im Posteingangsbuch mit dem genannten Datum, damit die Frist nicht vergessen wird, wenn das Schriftstück ausbleibt.

Muss die Telefonnotiz in die Handakte?

Die Handakte soll ein geordnetes und zutreffendes Bild über die Bearbeitung des Auftrags geben (§ 50 Abs. 1 BRAO). Ein Gespräch mit dem Gericht, der Gegenseite oder dem Mandanten gehört zu diesem Bild, besonders wenn Absprachen, Termine oder Fristen besprochen wurden. Nehmen Sie die Notiz deshalb zur Akte, auf Papier oder als Datei mit dem Aktenzeichen im Namen. Reine Rückrufbitten ohne Inhalt können nach Erledigung entfallen, das entscheidet die Kanzlei.

Verwandte Vorlagen

Quellen

Tobias Verheyden, Verheyden Tech. Fachliche Gegenlese: steht noch aus.

Änderungsprotokoll: 23.09.2026 Erstfassung.

Muster für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Prüfung im Einzelfall bleibt beim Anwender.

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