// Vorlagen und Wissen

Mandatsannahme-Checkliste: Kollisionsprüfung, GwG und Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO

Checkliste für die Annahme eines neuen Mandats: Kollisionsprüfung, GwG-Kataloggeschäfte, Vergütungshinweis, Vollmacht und Aktenanlage. Die Word-Muster für den Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO und die Vollmacht folgen nach fachlicher Gegenlese. Stand 09/2026.

Das Muster zum Herunterladen folgt, sobald eine Anwaltskanzlei es fachlich gegengelesen hat. Checklisten und Rechenhilfen auf dieser Seite stehen schon bereit.

Mandatsannahme-Checkliste mit Kollisionsprüfung und GwG-Prüfung, Vorschau der PDF-Vorlage

Aufbau:

  • Anfrage: Eingang, Mandantschaft, Gegenseite, weitere Beteiligte, Gegenstand, erkennbare Fristen.
  • Kollisionsprüfung nach § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA: Tabelle je Beteiligtem mit Treffer, Vormandaten und Ergebnis, Sozietät und Vormandate neuer Kollegen, Datum, Kürzel, Quelle.
  • Geldwäsche: die neun Kataloggeschäfte des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG zum Ankreuzen, Verweis auf den Identifizierungsbogen.
  • Vergütung: Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO, Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG), Rechtsschutz, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Vorschuss.
  • Unterlagen: Vollmacht, Datenschutzinformation, Haftungsbegrenzung (§ 52 BRAO), Ausweis bei Kataloggeschäft.
  • Akte anlegen: Aktenzeichen, Zuständigkeit, Fristen und Vorfristen mit Kontrolle, Wiedervorlage, Handakte; Freigabe oder Ablehnung (§ 44 BRAO).

Mandatsannahme in 7 Schritten

  1. Anfrage aufnehmen und erkennbare Fristen sofort notieren, bevor die Akte steht.
  2. Kollisionsprüfung für alle Beteiligten durchführen und dokumentieren (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA).
  3. Bei Kollision unverzüglich ablehnen (§ 44 BRAO).
  4. Kataloggeschäft nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG prüfen; falls ja, vor Mandatsbeginn identifizieren (§ 11 GwG).
  5. Vor Übernahme auf die Abrechnung nach Gegenstandswert hinweisen, bezogen auf die konkrete Tätigkeit (§ 49b Abs. 5 BRAO), Bestätigung gesondert unterschreiben lassen.
  6. Vollmacht einholen (§ 80 ZPO), eine Vergütungsvereinbarung nur getrennt davon (§ 3a RVG).
  7. Akte anlegen, Fristen und Vorfristen eintragen und kontrollieren, Handakte führen (§ 50 BRAO).

Fiktives Beispiel in der PDF: Mieterin gegen Wohnungsgesellschaft wegen Mietminderung. Die Gegnerin taucht in einer alten Akte auf, dort ebenfalls als Gegnerin; kein Widerstreit. Kein GwG-Kataloggeschäft. Hinweis nach § 49b Abs. 5 für die außergerichtliche Vertretung erteilt, für ein späteres Klageverfahren ist ein neuer Hinweis vorgemerkt.

Wie viele Stellen fassen bei Ihnen ein neues Mandat an, bevor die Akte steht?

Anfrage, Kollisionsprüfung, Hinweis, Vollmacht, Aktenanlage, Fristeintrag: Oft geht dasselbe Mandat durch drei Hände, bevor die erste Zeile Arbeit passiert. Wie viel Zeit allein der Posteingang kostet, schätzt der Rechner Posteingang. Wie Eingänge lokal sortiert und der Akte mit Freigabe zugeordnet werden, zeigt die Seite für Kanzleien. Pilotgespräch vereinbaren

Häufige Fragen

Muss der Hinweis nach § 49b Abs. 5 schriftlich erfolgen?

Das Gesetz schreibt keine Form vor, auch ein mündlicher Hinweis genügt. Im Streit muss sich der Hinweis aber belegen lassen. Üblich ist deshalb ein Hinweis in Textform und eine gesondert unterschriebene Bestätigung der Mandantschaft. Das Anwaltsblatt rät mit Blick auf § 309 Nr. 12 BGB, die Bestätigung nicht in Vollmacht oder Mandatsbedingungen zu verstecken, sondern räumlich und drucktechnisch abzusetzen.

Was passiert, wenn der Hinweis fehlt?

Wer den Hinweis schuldhaft unterlässt, haftet der Mandantschaft auf Schadensersatz (BGH, Urteil vom 24.05.2007, IX ZR 89/06). Der Anspruch wird häufig der Vergütungsforderung entgegengehalten. Nach BGH, Beschluss vom 13.11.2025, IX ZR 175/24, reicht ein pauschaler Hinweis nicht, wenn er offenlässt, welche Tätigkeit nach Gegenstandswert abgerechnet wird; für einen späteren, neuen Auftrag ist ein eigener Hinweis nötig. Sinnvoll ist deshalb eine Aufstellung, in der jede beauftragte Tätigkeit einzeln steht.

Wann muss ich nach GwG identifizieren?

Nur wenn das Mandat ein Kataloggeschäft nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG betrifft, etwa den Kauf oder Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben, die Verwaltung von Vermögen, die Gründung von Gesellschaften, Unternehmenskäufe oder die Hilfeleistung in Steuersachen. Dann ist vor Begründung der Geschäftsbeziehung zu identifizieren (§ 11 Abs. 1 GwG), in der Regel anhand eines amtlichen Lichtbildausweises (§ 12 Abs. 1 GwG). Für eine gewöhnliche Prozessvertretung ohne solche Tätigkeit gelten die Pflichten nicht.

Wie dokumentiere ich die Kollisionsprüfung?

Prüfen Sie jeden Namen, also Mandantschaft, Gegenseite und weitere Beteiligte, gegen das Verzeichnis aller laufenden und früheren Mandate, auch mit Schreibvarianten. Beziehen Sie die ganze Sozietät ein (§ 43a Abs. 4 Satz 2 BRAO) und neue Kolleginnen und Kollegen mit Vormandaten. Halten Sie Datum, Kürzel, geprüfte Quelle, Treffer und Ergebnis fest. Stellen Sie eine Kollision fest, lehnen Sie unverzüglich ab (§ 44 BRAO); ein nachträglich erkannter Widerstreit verpflichtet zur Information und Beendigung (§ 3 Abs. 2 BORA).

Quellen

  • BRAO §§ 43a, 44, 49b, 50, 52: gesetze-im-internet.de, abgerufen 23.09.2026
  • Berufsordnung (BORA) in der Fassung vom 01.12.2025, § 3: brak.de, abgerufen 23.09.2026
  • GwG §§ 2, 10, 11, 12: gesetze-im-internet.de, abgerufen 23.09.2026
  • BGH, Beschluss vom 13.11.2025, IX ZR 175/24, zitiert nach Burhoff online Blog; BGH, Urteil vom 24.05.2007, IX ZR 89/06, NJW 2007, 2332 (dort zitiert)
  • Anwaltsblatt: Anwaltlichen Hinweis zum Gegenstandswert lieber gesondert erteilen (20.03.2019)

Verwandte Vorlagen

Tobias Verheyden, Verheyden Tech
Fachliche Gegenlese: steht noch aus.
Muster für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Prüfung im Einzelfall bleibt beim Anwender.

Änderungsprotokoll:
23.09.2026: Erstfassung, BORA Stand 01.12.2025, BGH IX ZR 175/24 berücksichtigt.

// Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Updates zu Ásgarðr, alle ein bis zwei Wochen. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

Wir verwenden Name und E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand des Newsletters – keine Weitergabe an Dritte, keine Cookies, keine Werbenetzwerke. Abmeldung jederzeit per Antwort auf jede E-Mail. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.

✓